Rechtsprechung
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 08.09.2015 - 9 C 79/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 543 Abs 1 BGB, § 543 Abs 3 BGB
Wohnraummiete: Fristlose Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung trotz Abmahnung - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung trotz Abmahnung
- RA Kotz
Fristlose Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung trotz Abmahnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Miete jahrelang zu spät gezahlt: Kündigung bleibt möglich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Hinnahme nicht fristgerechter Mietzahlung
- gevestor.de (Kurzinformation)
Miete jahrelang zu spät gezahlt: Späte Kündigung ist rechtmäßig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter steht trotz längerfristiger Duldung unpünktlicher Mietzahlungen Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsunpünktlichkeit zu - Voraussetzung ist vorheriger Ausspruch einer Abmahnung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Miete wird jahrelang zu spät gezahlt: Kündigungsmöglichkeit bleibt! (IMR 2016, 1056)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 364/04
Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen unpünktlicher Mietzahlung
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 08.09.2015 - 9 C 79/15
Bereits eine einmalige Zahlungsunpünktlichkeit nach Abmahnung kann als Grund für eine fristlose Kündigung ausreichen (BGH NJW 2006, 1585 m.w.N.). - LG Berlin, 08.01.2014 - 65 S 213/13
Verspätete Zahlungen vom Vorvermieter geduldet: Vermieter kann nicht kündigen!
Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 08.09.2015 - 9 C 79/15
Insbesondere ist ein der Entscheidung des Landgerichts Berlin, Urteil vom 08.01.2014 - 65 S 213/13 - (GE 14, 324) vergleichbarer Sachverhalt, bei dem der Vermieter zunächst eine Abmahnung ausgesprochen hatte, hiervon aber Abstand genommen und die Zahlungsweise nachfolgend bewusst hingenommen hatte, nicht vor.